Hygienekonzept und was ist erlaubt?
Das Harnack-Haus orientiert sich an den Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes, wonach aktuell keine Abstandsregeln eingehalten werden müssen. Ebenso entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen mehr.
Was könnte sich ab dem 1. Oktober 2022 ändern?
Das Land Berlin kann ab dem 1. Oktober eine Maskenpflicht in Innenräumen, zum Beispiel im Tagungsraum und im Restaurants vorschreiben, muss dies aber nicht. Aktuell gibt es dazu noch keinen Landtagsbeschluss.
Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen.
Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen. Dazu zählen etwa Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Sobald es Änderungen hinsichtlich der aktuell gültigen Verordnung geben sollte, werden wir Sie hier darüber informieren.